Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1.
        Allgemeine Bestimmungen

Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Der Kunde erkennt die ausschließliche Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen an, auch entgegen Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2.        Lieferbedingungen (Hardware, Software, Materialien, Ersatzteile, Geräte und Anlagen)

Angebote sind freibleibend. Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. In Angeboten genannte Preise sind zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Lieferfristen sind für beide Seiten bindend. Wir können eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, wenn diese Verlängerung nicht durch uns verschuldet ist (z.B. Lieferengpässe unserer Lieferanten). Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware oder mit Anlieferung vor Ort, auf den Kunden über. Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung  einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2.1      Zusätzliche Bestimmungen bei Lieferung von Hardware, Geräten und Anlagen

Bei Lieferung vor Ort erfolgt durch den Kunden ein Abnahmetest der gelieferten Ware. Die Abnahme und ordnungsgemäße Funktionalität ist durch den Kunden auf dem Lieferschein oder einem Service-Auftrags-Schein schriftlich zu bestätigen.

2.2      Zusätzliche Bestimmungen bei Lieferung von Software

Wir verkaufen ausschließlich Standardsoftware und entwickeln selber keine Programme. Der Funktionsumfang von Standardsoftware ergibt sich aus den jeweils zugehörigen Funktionsbeschreibungen der Softwarehersteller, die dem Kunden in Form von Produktkatalogen, Handbüchern oder über die Internetseite des Herstellers bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet sich vor dem Kauf durch oben genannte Informationsquellen und bei einer Softwarepräsentation darüber zu informieren, ob die angebotene Software seinen betriebsinternen Ansprüchen genügt. Abweichende oder zusätzliche Funktionalitäten können nur durch die Hersteller der Software erbracht werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Dem Kunden im nachhinein fehlende Funktionalitäten berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Übergabe der Software erfolgt bei Erstlieferung in Form eines Abnahmetestes den der Kunde zu bestätigen hat.

2.3      Urheberrecht bei Softwarelieferungen

Der Kunde erhält an der Software, einschließlich der gelieferten Systemsoftware, ein nicht übertragbares NUTZUNGSRECHT ausschließlich für die von ihm erworbenen Programm- und Arbeitsplatzlizenzen. Ein Verkauf oder eine Weitergabe der Softwarelizenzen, auch an Tochter- oder Nachfolgeunternehmen ist ausgeschlossen. Alle Urheberrechte an der Software, den Programmcodes und den Dokumentationen verbleiben im Eigentum des jeweiligen Softwareherstellers. Bei allen Fällen der Zuwiderhandlung erfolgt durch uns eine Anzeige beim Hersteller der Software.

3.        Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle und Lohnabrechnung

Die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle und die Erstellung von Lohnabrechnungen erfolgen unter Verwendung zugelassener Abrechnungsprogramme. Wir garantieren durch den Abschluss von Wartungsverträgen mit den Softwareherstellern, immer mit den aktuellsten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Programmständen zu arbeiten. Der Kunde verpflichtet sich zur Anlieferung von vorkontiertem Buchungsmaterial, sowie zur schriftlichen Abgabe aller relevanten Daten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Der Kunde ist nach dem Erhalt seiner Abrechnungsunterlagen verpflichtet, die sachliche Richtigkeit der Erfassungsdaten zu überprüfen und eventuelle Abweichungen im selben Monat zu melden. Er trägt die volle Verantwortung für die Übermittlung sachlich korrekter Abrechnungsdaten. Wir können nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, die durch sachlich nicht korrekte Übermittlung von Abrechnungsdaten oder auf unterlassener Prüfung der Abrechnung nach Erhalt durch den Kunden zurückzuführen sind.

4.        Internetdienstleistungen

Die Bedingungen für die Erstellung und Wartung von Internetdienstleistungen richten sich immer nach den jeweiligen  Inhalten der angebotenen WEB-Pakete und der Provider-Verträge. Diese werden schriftlich vereinbart. Für die Inhalte der Internetseiten ist der Kunde in jedem Fall selber verantwortlich, wir distanzieren uns von allen Inhalten, auch der gelinkten Seiten unserer Kunden.

5.        Gewährleistung

5.1      Hardware, Geräte und Anlagen

Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Innerhalb dieser Zeit werden defekte Baugruppen durch uns kostenlos ausgetauscht. Die Neuinstallation von Programmen und Betriebssystemen ist nicht Bestandteil der Herstellergarantie und kann bei Bedarf durch uns in Rechnung gestellt werden Bei Totalausfall eines Gerätes müssen wir dieses an den Hersteller zur kostenlosen Garantiereparatur einsenden.  In jedem Fall ist ein Schadensersatzanspruch für betriebliche Ausfallzeiten oder verlorene Daten auf Grund des Defektes einer Baugruppe oder des Totalausfalls eines Gerätes ausgeschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich täglich alle relevanten Daten zu sichern.

Werden durch Hersteller längere Garantiezeiten angeboten, sind diese beim jeweiligen Hersteller direkt geltend zu machen.

Bei Fehlschlagen von mindestens 2 Nachbesserungen oder 2 Ersatzlieferungen kann der Kunde in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

5.2      Software

Die Gewährleistungspflicht bei Standardsoftware liegt in jedem Fall beim Hersteller der Software, da ausschließlich er die Software verändern kann und darf. Die Gewährleistungszeit bei Standardsoftware beträgt 6 Monate, wenn kein Software-Pflege-Vertrag abgeschlossen wird. Bei Fehlschlagen von mindestens 2 Nachbesserungsversuchen durch den Hersteller in dieser Zeit, kann der Kunde in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises  verlangen. Dieses Recht ist aber ausgeschlossen, wenn der zu beseitigende Fehler die Programmnutzung nicht wesentlich einschränkt. Bei Abschluss eines Software-Pflege-Vertrages werden diese Punkte weitergehend schriftlich vereinbart.

5.3 Ausschluss der Gewährleistung

In jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen sind fehlende Software-Funktionalitäten im Sinne 2.2 dieser Geschäftsbedingungen, als auch Beschädigungen der Software, der Hardware und der Geräte, die durch unsachgemäße Behandlung, durch Nichtbeachtung der Funktionsbeschreibung, durch Benutzerfehler, durch Virenbefall, oder  durch den Eingriff  Dritter, nicht autorisierter Personen, entstehen.

6.        Haftungsbeschränkungen

Für alle Tätigkeitsbereiche, einschließlich Waren- und Softwarelieferung, Dienstleistungen, Serviceeinsätze, Internetpräsentationen, der Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle und Erstellung der Lohnabrechnungen gilt: Keine Haftung für Folgeschäden – Weder wir noch unsere Lieferanten sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.        Datensicherung

Der Anwender ist dafür verantwortlich, die eigenen individuell erstellten Daten regelmäßig zu  sichern, insbesondere vor jeder Änderung oder Ergänzung der installierten Programme auf seinem System. Der Anwender ist in jedem Fall selber für den Inhalt, die Vollständigkeit und die Unversehrtheit seiner Datensicherung verantwortlich, auch dann wenn KBS GmbH eine automatische Datensicherung auf seinem PC erstellt hat !

KBS GmbH empfiehlt alle Daten täglich zu sichern und diese Sicherung zu kontrollieren. KBS GmbH haftet nicht für eventuelle Datenverluste.

8.        Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Softwarelizenzen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen in unserem Eigentum.

9.        Datenschutz

Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugegangenen personenbezogenen Daten, in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regeln zum Datenschutz.

10.      Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree.

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